Der Oberste Führer Afghanistans und Leiter der Taliban-Bewegung, Hibatullah Akhundzada, hat einen neuen Strafprozesskodex gebilligt. Das am 4. Januar 2026 unterzeichnete und an die Provinzgerichte versandte Dokument hat scharfe Kritik von Menschenrechtsorganisationen ausgelöst. Wie die afghanische Menschenrechtsorganisation „Rawadari“, die eine Kopie des Dokuments erhalten hat, mitteilte, besteht der Kodex aus drei Teilen, zehn Kapiteln und 119 Artikeln – und hebt faktisch grundlegende Prinzipien moderner Rechtsprechung auf.
Die Analysten von „Rawadari“ kamen zu dem Schluss, dass die Bestimmungen des Kodexes völlig im Widerspruch zu internationalen Rechtsstandards stehen. In dem Dokument fehlen grundlegende Prinzipien wie die Unschuldsvermutung, die Gleichheit aller vor dem Gesetz, das Recht auf Verteidigung und das Recht zu schweigen. Der Kodex legt keine Mindest- und Höchststrafen fest, und als Hauptbeweis für die Schuld gelten das Geständnis des Angeklagten und Zeugenaussagen, was laut Experten einen direkten Anreiz für die Anwendung von Folter zur Erlangung von Geständnissen schafft.
Besonders besorgniserregend ist die Regelung zum sogenannten „Tazir“ – einem Institut des islamischen Rechts, bei dem eine Tat als strafbar gilt, die konkrete Strafhöhe jedoch nicht gesetzlich festgelegt ist und vom Richter nach eigenem Ermessen bestimmt wird.
Religiöse Diskriminierung und Unterdrückung von Andersdenkenden
Eine der wichtigsten Neuerungen des Kodex ist die gesetzliche Verankerung der Diskriminierung religiöser Minderheiten. Artikel 2 Absatz 8 des Dokuments definiert nur Anhänger der hanafitischen Rechtsschule als Muslime, während Vertreter anderer Strömungen und Glaubensrichtungen als „Mubtadeh” (Ketzer) bezeichnet werden.
Dies betrifft zahlreiche religiöse Minderheiten Afghanistans, darunter schiitische Dschafariten, Ismailiten, Sikhs, Hindus und andere. Schiiten machen Schätzungen zufolge 15–30 % der Bevölkerung aus und gelten nun offiziell als Ketzer.
Artikel 14 des Strafprozesskodex erlaubt die Tötung von Menschen „im öffentlichen Interesse”, die „falsche Überzeugungen, die im Widerspruch zum Islam stehen” vertreten oder dazu aufrufen. Eine solche Hinrichtung ist nach dem Strafprozessrecht mit Genehmigung des „Imams” zulässig. Artikel 26 verbietet den Anhängern der hanafitischen Rechtsschule ausdrücklich, ihren Glauben zu wechseln. Wird die Abkehr vom Glauben vor Gericht bewiesen, drohen dem Betroffenen zwei Jahre Haft.
Auch die Meinungsfreiheit ist davon betroffen. Artikel 17 sieht zwei Jahre Haft für „Verspottung” und „Verhöhnung” islamischer Vorschriften vor, wobei die Kriterien dafür, was genau als Spott zu gelten hat, im Gesetz nicht festgelegt sind.
Artikel 2, Absatz 11 definiert „Baghi“ (Rebell) als jemanden, der „Korruption verbreiten will“; laut Kodex könne deren „Schaden nur durch die Todesstrafe behoben werden“. Tatsächlich gibt diese Bestimmung den Taliban eine rechtliche Grundlage, um Gegner, Kritiker und Menschenrechtsaktivisten ohne jegliche Garantie auf ein faires Verfahren hinzurichten.
Artikel 4, Absatz 6 geht noch weiter: Er gibt jedem Muslim das Recht, eine Person eigenständig zu bestrafen, die er für sündig hält.
Diese Bestimmung verleiht nicht nur Gerichten die Befugnis zu bestrafen, sondern auch einfachen Bürgern, Mitarbeitern der Sittenpolizei und mit den Taliban verbundenen Geistlichen. Ein solcher Ansatz verstößt grob gegen das Recht auf persönliche Unversehrtheit, das Verbot willkürlicher Festnahmen und das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren.
Soziale Schichtung und Legalisierung der Sklaverei
Der wohl empörendste Aspekt des neuen Kodex ist die offizielle Verankerung der sozialen Stratifizierung und die faktische Legalisierung der Sklaverei. Artikel 9 des Dokuments teilt die afghanische Gesellschaft in vier Kategorien: „Gelehrte, Kenner des Islams“ (Ulema), „Elite“ (Aschraf), „Mittelschicht“ und „Unterschicht“.
Und nun hängt die Strafe für ein und dasselbe Verbrechen nicht von seiner Schwere, sondern von der Herkunft des Täters ab. Einen Ulema genügt es gemäß dem Dokument zu rügen, einen Vertreter der Elite – vor Gericht zu einem Gespräch vorzuladen. Eine Person aus der Mittelschicht wird inhaftiert, und ein Vertreter der „Unterschicht“ erhält zusätzlich zur Haft eine körperliche Strafe.
Menschenrechtler betonen, dass ein solcher Ansatz direkt gegen das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz und das im internationalen Recht verankerte Diskriminierungsverbot verstößt.
Darüber hinaus legalisiert der Kodex faktisch die Sklaverei: In verschiedenen Artikeln des Dokuments wird wiederholt das Wort „Sklave“ (Ghulam) erwähnt. So heißt es in Artikel 15 des Dokuments: „Im Falle jedes Verbrechens, für das kein ‚Hadd‘ (vorgeschriebene Strafe) festgelegt ist, wird ‚Tazir‘ (Ermessensstrafe) verhängt, unabhängig davon, ob der Täter frei oder Sklave ist.“ Absatz 5 von Artikel 4 legt fest, dass die Vollstreckung der „Tazir-Strafe“ durch den „Ehemann“ und den „Herrn“ (Badaar) erfolgen kann.
Wie Experten anmerken, führen die Taliban formal keine Sklaverei ein, operieren jedoch mit den Begriffen „Azad“ (frei) und „Ghulam“ (Sklave, Abhängiger), weil diese Unterscheidung in den grundlegenden Texten der hanafitischen Rechtsschule Bedeutung hat. Dabei wird im Kodex nicht erläutert, wie eine Person den Status eines Sklaven erwerben oder verlieren kann.
Genderpolitik: Gewalt legalisiert, Frauenrechte auf null reduziert
Besonders schwere Folgen wird der neue Kodex für afghanische Frauen haben. Das Dokument legalisiert faktisch häusliche Gewalt und entzieht Frauen jegliche Mechanismen zum Schutz vor der Willkür ihrer Ehemänner.
Artikel 32 des Kodex legt fest, dass der Ehemann lediglich 15 Tage Haft erhält, und zwar nur dann, wenn das Schlagen mit einem Stock zu schweren Verletzungen geführt hat und die Frau dies dem Richter beweisen kann. Andere Formen physischer, psychischer und sexueller Gewalt gegen Frauen werden im Dokument nicht einmal als rechtswidrige Handlungen erwähnt.
Zum Vergleich: Artikel 70 des Kodex sieht eine Strafe von fünf Monaten Freiheitsentzug für die Organisation von Tierkämpfen – von Hunden, Kamelen, Schafen oder Vögeln – vor. Somit
werden Hahnenkämpfe gesetzlich als schwereres Verbrechen anerkannt als das Schlagen der Ehefrau.
Gleichzeitig droht Artikel 34 einer Frau mit Gefängnis, wenn sie ohne Erlaubnis des Ehemanns zu ihren Eltern gegangen ist und sich weigert, zurückzukehren. Darüber hinaus werden auch ihre Familienmitglieder bestraft, wenn sie sich weigern, die Frau zu ihrem Mann zurückzuschicken. Diese Bestimmung nimmt Frauen faktisch die Möglichkeit, im Elternhaus Zuflucht vor häuslicher Gewalt zu suchen.
Auch Kinder sind nicht vor Gewalt geschützt. Artikel 30 verbietet Lehrern lediglich solche körperlichen Strafen, die zu Knochenbrüchen oder Hautrissen führen, und erlaubt damit indirekt alle übrigen Formen körperlicher Einwirkung. Artikel 48 erlaubt dem Vater ausdrücklich, einen zehnjährigen Sohn beispielsweise für die Verweigerung des Gebets zu bestrafen.
Unterdrückung der Meinungsfreiheit und totale Überwachung
Der neue Kodex schafft eine rechtliche Grundlage für die Unterdrückung jeglicher Andersdenkender und Kritik an den Behörden. Artikel 19 erklärt die Begehung einer „zulässigen Handlung“, die vom Führer der „Taliban“ verboten wurde, sowie Kritik oder Einwände gegen „zulässige Fragen“ zu einem Verbrechen.
Wie Menschenrechtler anmerken, ist diese Bestimmung so allgemein gehalten, dass sie es den Behörden erlaubt, Bürger wegen beliebiger Handlungen oder Äußerungen zu verfolgen. So fällt beispielsweise das von den Taliban eingeführte Bildungsverbot für Frauen unter die Kategorie der „zulässigen Fragen“, und Kritik an diesem Verbot wird nun zu einer strafbaren Handlung.
Artikel 23 schreibt eine Strafe von 20 Peitschenhieben und sechs Monaten Freiheitsentzug für diejenigen vor, die die Führer der „Taliban“ beleidigen. Diese Bestimmung kriminalisiert jede Kritik an Amtsträgern der Bewegung und gewährt den Richtern weitreichende Befugnisse zur Unterdrückung von Oppositionellen.
Artikel 24 verpflichtet alle Bürger, den zuständigen Behörden über „subversive“ Versammlungen und die Tätigkeit von „Gegnern des Regimes“ zu berichten. Die Nichterfüllung dieser Pflicht wird mit zwei Jahren Freiheitsentzug bestraft. Somit wird im Land eine totale Überwachung und eine Praxis des Denunziantentums eingeführt, und die Neutralität von Zivilpersonen, die durch das humanitäre Völkerrecht garantiert ist, wird nicht mehr anerkannt.
Artikel 59 kriminalisiert das Tanzen und dessen Anschauen ohne irgendeine klare Definition dieser Begriffe. Artikel 13 ruft zur Zerstörung von „Orten moralischer Verderbtheit“ auf, wobei diese Formulierung auch auf Friseursalons und Schönheitssalons angewendet werden kann.
▶️ Die Menschenrechtsorganisation „Rawadari“ rief die internationale Gemeinschaft, die Organisation der Vereinten Nationen und andere internationale Organe dazu auf, alle verfügbaren rechtlichen Instrumente zu nutzen, um die Anwendung der neuen Strafprozessordnung Afghanistans zu verhindern. Die Organisation erklärte ihre Absicht, die Situation weiterhin zu überwachen und die Medien sowie Menschenrechtsorganisationen regelmäßig über die Folgen der Anwendung der neuen Gesetzgebung zu informieren.
Am 12. Februar verabschiedete der UN-Sicherheitsrat einstimmig eine Resolution zur Verlängerung des Mandats der Überwachungsgruppe, die den Sanktionsausschuss von 1988 zu Afghanistan unterstützt. Im Verlauf der Beratungen äußerten die Vertreter der Mitgliedstaaten Besorgnis über die humanitäre Lage und die Situation im Bereich der Menschenrechte in Afghanistan, insbesondere über die Bedingungen, unter denen sich Frauen und Mädchen befinden.
Am selben Tag erklärte der afghanische Vizepremier für Wirtschaftsfragen Abdul Ghani Baradar bei der Zeremonie zum Beginn des Baus der Straße Kabul–Bagram, dass die Taliban-Administration daran arbeite, die Afghanen unter einer einheitlichen „islamischen und nationalen Position“ zu vereinen. Er bezeichnete die politische, ethnische und sprachliche Vielfalt Afghanistans als „sinnlose Spaltungen“ und als ein Problem, das die Taliban zu beseitigen beabsichtigen. Diese Erklärung erfolgte vor dem Hintergrund wiederholter Aufrufe der internationalen Gemeinschaft, eine inklusive Regierung zu bilden, die alle ethnischen Gruppen Afghanistans repräsentiert.
Die Anwendung des neuen Strafprozesskodex wird nach Ansicht von Menschenrechtlern in Ermangelung unabhängiger und wirksamer innerstaatlicher Kontrollmechanismen zwangsläufig zu massiven Menschenrechtsverletzungen, zur Unterdrückung grundlegender Freiheiten und zu einer weiteren Isolation Afghanistans von der internationalen Gemeinschaft führen.
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